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Selbstbild und Identität der Ritterbrüder im Herzogtum Österreich. Selbstverständnis und Regionalität der Johanniter und des Deutschen Ordens im Blickpunkt von Urkunden und Briefen des 12. bis 14. Jahrhunderts

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von Günther Ollinger

Vorwort

Dieser Aufsatz ist Teil meines Dissertationsprojekts „Die geistlichen Ritterorden im Herzogtum Österreich im 12. bis 14. Jahrhundert in Schriftquellen und Architektur – Johanniter und Deutscher Orden“, im Kontext zur Mentalitätsforschung mit Aspekten wie Selbstverständnis, Selbstbild und Identität der Ritterbrüder im Herzogtum Österreich, aus einem bearbeiteten Quellenkorpus. Beispiele für diese Analyse wurden auch einem Beitrag von Jochen Burgtorf „Das Selbstverständnis der Templer und Johanniter im Spiegel von Briefen und Urkunden (12. und 13. Jahrhundert)“ entnommen[1].

Einleitung

Erst seit den fünfziger Jahren des 20. Jahrhunderts wird der Terminus „Selbstverständnis“ in der deutschen Mediävistik verwendet. Zuerst in der Erforschung der mittelalterlichen Historiografie, fand er in den siebziger Jahren seinen festen Platz in der Adels- und Familienforschung und auch in Studien zu Gilden und Ordensgemeinschaften. Trotz häufiger Verwendung dieses Begriffs fehlte eine terminologische Präzisierung und inhaltliche Einheitlichkeit. Er wurde gebraucht ohne seinen Inhalt zu konkretisieren. Verschiedene Autoren wiesen ihm vergleichsweise antagonistische Bedeutungen zu. Im Mittelpunkt aller Überlegungen zu den Analogien in der Gestaltung des Selbstbilds steht die

Diskussion über die Regionalität und Universalität der geistlichen Ritterorden. In einem größeren Ausmaß als Mönch-, Kanoniker- und Bettelorden weisen sie eine Entwicklung zum Regionalismus auf. Ihrer inneren Struktur folgend mussten sie sich den politischen und sozialen Gegebenheiten des Landes anpassen, in dem sie tätig waren. Es fanden sich daher keine förderlichen Rahmenbedingungen, damit sich ein überregionales, übernationales und universales Selbstverständnis der Ritterorden ausbilden konnte und auch bestehen blieb. Für die Ritterorden lässt sich daher nur in einem geringeren Ausmaß als bei den oben genannten Bettelorden ein ordensübergreifendes Selbstverständnis nachweisen[2]. Sehr treffend bezeichnet daher Udo Arnold den Ordenszweig im Deutschen Reich: „Er lebte von der Region und für die Region, er war Bestandteil der ihn umgebenden Gesellschaft“[3].

Begriffsbestimmung

Der Begriff Selbstverständnis wird häufig synonym mit anderen Begriffen wie Identität, Selbstwertgefühl, Selbstdeutung, Mentalität und Selbstbewusstsein verwendet. Vor einigen Jahren hat Michael Borgolte[4] hierzu eine kritische Betrachtung für die Verwendung des Begriffs „Selbstverständnis“ in der mentalitätsgeschichtlichen Forschung angestellt. Diese aus dem pluralistischen, postmodernen Wissenschaftskonzept resultierende Kritik stellt eine Auseinandersetzung mit einer Interpretation dar, der die Prämisse zugrunde liegt, dass Selbstverständnis, Wirklichkeitswahrnehmung, Denken und Verhalten eine Gesamtheit bilden. Borgolte analysiert in Anknüpfung an die hermeneutische Phänomenologie von Martin Heidegger die Bedeutung des Begriffes Selbstverständnis: „Alltäglich versteht man sich und seine Existenz aus dem, was man betreibt und besorgt […]. Es bedarf nicht einer eigenen Beobachtung und einer Spionage gegenüber dem Ich, um das Selbst zu haben“.

Als Alltagsphänomen hat Selbstverständnis einen präreflexiven Charakter und darf nicht mit dem Selbstbewusstsein, das ein reflektierender Akt des „Ich denke“ begleitet, gleichgesetzt sein[5]. Diese Unterscheidung sollte bei der Quelleninterpretation berücksichtigt werden.

Begriffe „Selbstverständnis“ und „Mentalität“ werden fallweise wechselseitig gebraucht, doch deckt sich ihre Bedeutung nur teilweise. „Selbstverständnis“ kann bekanntlich die Weltorientierung von Individuen wie von Gruppen beschreiben, während mit „Mentalität“ immer ein sozialer Aspekt bezeichnet wird[6]. Beide Begriffe haben in der Vergangenheit unbestreitbar mitgeholfen, die isolierenden Sichtweisen einer auf Spezialisierung  ausgerichteten Geschichtswissenschaft zu durchbrechen; insbesondere schafften sie die Möglichkeit, Soziales und Geistiges, die Welt der Ideen, Vorstellungen und Gefühle mit derjenigen der materiellen Zwänge und Interessen als vielfältigen Wirkungszusammenhang zu begreifen, der das menschliche Leben bestimmt, zum großen Teil wohl selbst auszeichnet. Die Interpretationskonzepte von „Selbstverständnis“ und „Mentalitäten“ beziehen sich auf Voraussetzungen, die nunmehr, wie Borgolte vermutet, ihre Überzeugungskraft eingebüßt haben. Sie unterstellen nämlich, „dass Wirklichkeitswahrnehmung, Verhalten und Denken eine Einheit bilden und zielen auf die Erkenntnis solcher Einheiten ab, sei es bei Personen, sei es bei Gruppen oder gar bei Gesellschaften“. Diese Einheitsvorstellung ist in der Gegenwart aber zweifelhaft geworden. Der Philosoph Michel Foucault, der von der Annales-Schule beeinflusst war, hat schon 1969 das Einheitsdenken der Historiker kritisiert und dabei auch die „Mentalitäten“ abgelehnt. „Die neuere Geschichtswissenschaft habe sich von der Vorstellung linearer Zeitabfolgen gelöst und eingesehen, dass in verschiedenen Segmenten der Geschichte verschiedene Geschwindigkeiten herrschten“. Daher verlagere sich in den einzelnen Fachgebieten der Mediävistik die Aufmerksamkeit von den großen Gesamtheiten der Epochen und Jahrhunderte zu Geschehnissen des Bruchs hin[7]. Damit lehnte Foucault den Subjektivismus der Mentalitätenforschung ab, der ja Einheitlichkeit voraussetzte, wo nicht Bewusstes, sondern Vorbewusstes das Verhalten und Handeln der Menschen lenken soll. Für ihn gilt Diskontinuität in der Geschichte, anstatt Einheit und Entwicklung[8].

Grundsätzlich geht es daher in unseren Betrachtungen über Vorstellungen und Denkformen der Ritterorden über sich selbst um die Feststellung, welche relevanten Eigenschaften und Merkmale einer Gruppe zur Selbstbestimmung und –bezeichnung dienen und ob ein Zusammengehörigkeitsbewusstsein das Selbst von einzelnen Ordensmitgliedern bestimmte[9].

Zur weiteren Vertiefung der Begriffsbestimmungen sind drei Vorüberlegungen vorauszuschicken.

Erstens: „Selbstverständnis“ stellt sich auf einer introvertierten und extrovertierten Ebene dar. Wie sehe oder verstehe ich mich selbst (introvertiert)? Wie möchte ich gesehen oder verstanden werden, d.h. wie trete ich gegenüber anderen auf (extrovertiert)? Beide Ebenen sind in mittelalterlichen Urkunden und Briefen eng verbunden, da die meisten Briefe und fast alle Urkunden einem weiteren Leser-, vor allem aber Hörerkreis zur Kenntnis gebracht wurden und daher deutlich öffentlicher waren, als Briefe und Urkunden es heute sind. Für die Ritterorden gilt, dass im Idealfall das Selbstverständnis des Individuums und das Kollektiv eine Einheit bilden. Bisweilen traten die beiden jedoch auseinander d.h. das individuelle Selbstverständnis blieb manchmal doch deutlich erkennbar.

Zweitens: Es ist zu berücksichtigen, dass die Aussteller der Briefe und Urkunden in die Welt ihrer Zeit eingebunden waren und sich an den Institutionen und Ideen des europäischen Hochmittelalters orientierten. Beispielsweise an den Ämtern des Fürstenhofs, am Ideal der ‘Freiheit der Kirche’ (libertas ecclesiae) und des Gottesfriedens (pax Dei), an den internationalen Verflechtungen der Reformorden, sowie den lokalen Gegebenheiten in ihren jeweiligen Ordensprovinzen. Dank der tatkräftigen Förderung durch den Zisterzienser Bernhard von Clairvaux und der an sie gerichteten Papsturkunden waren sich die Ritterorden der Tatsache bewusst, dass es sich bei ihnen um eine nova militia, eine ‘neue Ritterschaft’ handelt, die ihr eigenes, neues Selbstverständnis zu entwickeln hatte. In ihren Briefen und Urkunden bildeten die Ritterorden ein Selbstverständnis heraus, das sich zwischen Imitation und Innovation bewegte. Die meisten Ritterbrüder, besonders solche von nichtadeliger Herkunft, verfügten nur über sehr geringe Lesefähigkeiten oder sonstige Bildung. Die hochmittelalterlichen Aussteller von Briefen und Urkunden fertigten ihre Texte kaum eigenhändig aus, wirkten aber vermutlich an deren Gestaltung mit. Obwohl sich die Schreiber sicherlich der ihnen zur Verfügung gestellten Unterlagen bedienten, so war doch „in der Regel Raum genug vorhanden, um den persönlichen, individuellen Stil des Verfassers zur Geltung zu bringen“.

Drittens: Die Inhalte von Briefen und rechtlichen Verfügungen (dispositiones) von Urkunden ließen Rückschlüsse auf das Selbstverständnis der Ritterorden zu. Briefe aus dem Osten in den Westen waren in gewisser Weise ein Hilferuf, der die Unverzichtbarkeit der Ritterorden für die Verteidigung des ‘Erbes Christi’ (hereditas Christi) hervorhob. So verstanden sich die Ritterorden selbst und so wollten sie auch wahrgenommen werden. Beispielsweise ist jede Urkunde, mit deren Hilfe ein Zehntstreit zwischen einem Ritterorden und einer religiösen Institution beigelegt wurde, Ausdruck des Selbstverständnisses dieses Ritterordens, dass die traditionellen Strukturen der Kirche den Bedürfnissen der nova militia anzupassen seien, da die Ritterorden einen wesentlichen Beitrag zur Unterstützung der Kirche, der Ordnung und des Friedens leisteten[10]. Bereits Heinrich Fichtenau[11] hatte betont, dass die Analyse der formelhaften Teile von Briefen und Urkunden ”Hinweise auf Art und Inhalt mittelalterlichen Denkens und Strebens” gibt.

Urkundenformeln

Intitulationes

Im Folgenden beziehe ich mich auf die formelhaften Elemente von Urkunden und Briefen wie intitulationes, salutationes und arengen.

Intitulatio: Die Nennung des Ausstellers, der in der Urkunde als handelnde Person auftritt, mit seiner Funktion und seinem Titel, wird in diesem Urkundenteil beschrieben. Jochen Burgtorf stellt fest, „Die intitulatio offenbart mit am besten, wie der Aussteller selbst seine Funktion verstand und darstellte, und welchen Respekt er für dieselbe erwartete“[12].

Die Invocatio (auch Invokation) als Teil der intitulatio ist die Einleitung des Protokolls im Formular mittelalterlicher Urkunden.

Karl der Große wählte nach der Kaiserkrönung die Form In nomine patris et filii et spiritus sancti (Im Namen des Vaters und des Sohnes und des Hl. Geistes), seit 833 dominierte in der Reichskanzlei unter Ludwig dem Deutschen die Version In nomine sanctae et individuae trinitatis. Im Laufe des zwölften Jahrhunderts kommt diese verbale invocatio in einfacheren Urkundenformen (einfache Privilegien, Mandate) ganz zum Wegfall, ansonsten wird sie durch In nomine Dei oder ähnliche Kurzformen ersetzt.

In einer Urkunde aus 1156[13] (Abb.1) von Markgraf Heinrich II. von Österreich und Herzog von Bayern finden wir alle wichtigen Merkmale eines formgebundenen Schriftstücks wie intitulatio mit Devotionsformel „Dei gratia“, invocatio und salutatio „In nomine sancte et individue trinitatis, Henricus, Dei gratia dux Bavarie et marchio Austrie, salutem omnibus fidelibus Cristi“ (Im Namen der heiligen und unteilbaren Dreifaltigkeit, Heinrich, von Gottes Gnaden, Gruß allen gläubigen Christen). Diese wurden regelmäßig nur von Monarchen, aber auch Herzögen und Ordensoberen gebraucht.

Beispiel 1

Urkunde: Maltézští rytíři – české velkopřevorství (1085-1875) 1244

Invocatio, Intitulatio mit Devotionsformel Dei gratia   und salutatio

„In nomine sancte et individue trinitatis, Henricus, Dei gratia dux Bavarie et marchio Austrie, salutem omnibus fidelibus Cristi“.
(Im Namen der heiligen und unteilbaren Dreifaltigkeit, Heinrich, von Gottes Gnaden, Gruß allen gläubigen Christen).
1156, 15. August, Klosterneuburg. Markgraf Heinrich II. von Österreich und Herzog von Bayern regelt schiedsgerichtlich den Besitzstand der Johanniter an Mailberg und Zogelsdorf.
Národní archiv Maltézští rytíři – české velkopřevorství (1085-1875) 1244, in: monasterium.net, URL http://monasterium.net/mom/CZ-NA/RM/1244/charter [10.05.2019].

Der Papst der im Hochmittelalter unbestrittene Instanz besaß, bediente sich der das Demutsideal unterstreichende servus-servorum-Dei (Diener der Diener Gottes) Formel.

Die intitulatio eines Johanniter- oder Deutschordenswürdenträgers setzte sich aus verschiedenen Variablen zusammen, die seiner hierarchischen Stellung zusätzliche Bedeutung geben konnte. Die Devotionsformel Dei gratia, fand zwar für die hohen Würdenträger am Sitz des Hochmeisters kaum Verwendung, ist allerdings bei den Amtsträgern beider Orden im Westen jedenfalls nachweisbar. Die Verwendung von Dei gratia beansprucht eine wichtige, obwohl unspektakuläre Position des Selbstverständnisses der Ritterorden. Die Würdenträger verdankten ihr Amt in der Regel einer Wahl oder der Entscheidung in einem Ordenskapitel, sie waren sich daher bewusst, dass ihre Wahl „inspiriert“,  vom Heiligen Geist gelenkt, und dass ihr Rang eine vor Gott zu verantwortende Bürde war, die es mit Bescheidenheit zu tragen galt.

Eine weitere Titelvariable, mit der sich diese Vorstellung verbinden lässt, war das Adjektiv humilis (demütig). Seit dem zweiten Viertel des 13. Jahrhunderts wird diese Titelvariante regelmäßig, beispielsweise in der englischen Johanniter-Ordensprovinz, verwendet. Eine Urkunde, die zwischen 1225 und 1234 ausgestellt worden sein muss, nennt Robert von Dyve fratrum hospitalis Ierusalem humilis prior in Anglia. Das Adjektiv humilis wurde im 13. Jahrhundert fester Bestandteil der intitulatio des englischen Johanniterpriors.

In den unteren Ebenen wurde die Titelvariable humilis der englischen Johanniterwürdenträger jedoch nicht verwendet. Das ist vielleicht nicht überraschend, war doch dem „kleinen“ Ordenspräzeptor vor Ort, der die Rechte seiner Gemeinschaft in einer ständigen Auseinandersetzung mit dem lokalen Klerus, Adel und Volk zu vertreten hatte, eine ausreichende Mahnung an dieses Demutsideal im täglichen Leben. Reduziert auf eine Formelhypothese könnte diese vielleicht lauten: „Je höher die gesellschaftliche Stellung, oder auch die Stellung innerhalb eines Ritterordens, desto stärker die Betonung der Demut“. Diese Haltung fand sich in den wichtigsten biblischen Texten und entsprach damit dem Selbstverständnis des mittelalterlichen Christen. Hatte sich doch auch Christus bis zum Tod am Kreuz erniedrigt, worauf sein Name ‘über alle Namen’ erhöht worden war. In diesem Kontext ist aber auch festzustellen, dass die Hervorhebung der Demut des Ausstellers eines Briefes oder einer Urkunde meist Hand in Hand mit der Betonung der Stärken und Tugenden des Adressaten in der inscriptio ging. Der sich selbst demütigende Mensch konnte jedenfalls mit der besonderen Wertschätzung seiner Mitmenschen und dem göttlichen Wohlwollen rechnen. Damit tritt möglicherweise die oben genannte introvertierte und extrovertierte Ebene des Selbstverständnisses auseinander, denn ein Ritterordensmeister, der sich selbst als demütig bezeichnete, war es deshalb noch lange nicht. Der sich selbst demütigende Mensch konnte jedenfalls mit der besonderen Wertschätzung seiner Mitmenschen und dem göttlichen Wohlwollen rechnen. Damit tritt möglicherweise die oben genannte introvertierte und extrovertierte Ebene des Selbstverständnisses auseinander, denn ein Ritterordensmeister, der sich selbst als demütig bezeichnete, war es deshalb noch lange nicht[14].

Salutationes

Die bekannteste mittelalterliche Grußformel ist zweifellos der Akkusativ salutem, der sich vor allem in der erweiterten Form der Papsturkunden und – briefe „salutem et apostolicam benedictionem“ findet[15]. Diese Grußformel war Ausdruck des päpstlichen Selbstverständnisses: Der Papst sah und sieht sich als Nachfolger des Apostels Petrus.

Es entsprach zweifellos dem Selbstverständnis der Johanniter und des Deutschen Ordens, auch in schwierigen Situationen Hoffnung zu verbreiten. Für den mittelalterlichen Menschen waren solche salutationes daher heilsgeschichtlich zu deuten: der Sieg für die Sache Gottes war dem Streitenden entweder in dieser, sicher aber in der nächsten Welt gewiss.

Nachstehend werden zwei Arten von salutationes behandelt: zum einen die salutatio als Beispiel eines eher kollektiven, und andererseits als Spiegel eines eher individuellen Selbstverständnisses.

Nach einem katastrophalen Erdbeben, welches im Frühjahr 1202 das Heilige Land erschütterte, berichtete der Johannitermeister Gottfried von Donjon an König Sancho VII. von Navarro, einen prominenten Wohltäter der Johanniter. Die salutatio dieses Briefes enthielt einen „Gruß und die [Zusicherung der] Gemeinschaft mit der Andacht ihrer Gebete“ (salutem et orationem suarum cum devocione communionem). Dem König sicherte der Johannitermeister in seiner salutatio die Gebetsgemeinschaft zu, um ihn, gleichsam im Gegenzug, am Ende seines Briefes daran zu erinnern, dass das Heilige Land, und damit auch der Johanniterorden, auf seine Güte angewiesen sei.

Mit Blick auf das Selbstverständnis der Ritterorden zeigen sich hier zwei Formen: eine mehr oder weniger rein geistliche Ebene, auf der sich die Ritterorden mit anderen Ordensgemeinschaften verbunden fühlten, und ein Bestreben nach wirtschaftlichem do-ut-des, mit dem man einem Monarchen Gebete im Austausch für materielle Hilfe anbieten konnte. Eben diese Hilfe benötigten die Ritterorden, um ihrer gesellschaftlichen Doppelrolle als bellatores und oratores gerecht zu werden. Für das Selbstverständnis von Johannitern und Deutschem Orden war jedoch das Gebet, als Mitglieder ‘geistlicher’ Ritterorden, auf beiden Ebenen von  besonderer Wichtigkeit.

Neben dem kollektiven Selbstverständnis kann die salutatio eines Briefes aber auch ein individuelles Selbstverständnis widerspiegeln, vor allem dann, wenn der Aussteller sich bemühte, seine freundschaftlichen Gefühle gegenüber dem Empfänger deutlich zu machen. Im folgenden Brief berichtet der Aussteller dem Empfänger über seinen persönlichen Gesundheitszustand, der Empfänger steht auf einer anderen sozialen Stufe als der Aussteller, und die Freundschaft wird in der salutatio durch die Zusicherung von einem nahezu bedingungslosen Gehorsam betont. Als der Johannitermeister Wilhelm von Châteauneuf im Jahre 1250 nach sechs Jahren aus der ägyptischen Gefangenschaft freikam, schrieb er unter anderem an den ihm befreundeten englischen Dominikaner Walter von St. Martin und grüßte ihn mit der Zusicherung, er stehe (nun wieder) „ganz zu dessen Verfügung“ (salutem et se totum ad ejus voluntatem). Im Hinblick auf das Selbstverständnis zeigen solche Gehorsams-salutationes, wie sehr sich die Ritterorden als verlängerter Arm der gesamten lateinischen christianitas, als im Osten aktive Vertreter ihrer Glaubensgenossen und Freunde im Westen sahen[16].

Arengen

Die Arenga ist die literarische Einleitungsformel mittelalterlicher Urkunden, welche mit dem Rechtsinhalt der Urkunde in Verbindung steht und von Protokoll (Invocatio, Intitulatio usw.) zum eigentlichen Vertragstext (Promulgatio, Narratio,  Dispositio usw.) überleitet.

Nur wenige der von Johannitern und Deutschem Orden ausgestellten Urkunden und Briefe enthalten eine Arenga, was daher die wenigen Arengen zu besonders wertvollen Quellen für das Selbstverständnis der Ritterorden macht. Die Forschung der letzten Jahrzehnte, aufbauend auf den richtungsweisenden Untersuchungen von Peter Classens und Heinrich Fichtenau, haben die Vorurteile widerlegt, dass es sich bei Arengen um Formeln von stereotypem Charakter ohne besonderen Quellenwert handelt. Die Idee, Texte mit Gedanken und über Tugenden und Götter (bzw. Gott) einzuleiten, geht zumindest auf Plato zurück. Solche Gedanken finden sich in den Texten des römischen und byzantinischen Reiches und deren Fortsetzung stellt in Europa nach dem Zusammenbruch des weströmischen Reiches daher eine wichtige Brücke zwischen Antike und Mittelalter dar. Bei den hochmittelalterlichen Arengen handelt es sich somit um ein Länder und Völker übergreifendes „intellektuelles“ Gut, bei deren Verbreitung den Papsturkunden und ihren Arengen eine besondere Bedeutung zukam, da diese und die ihnen eigenen Formulierungen und Vorstellungen auch die letzten Bereiche der lateinischen Christenheit erreichten.

Die traditionellen Arengen-Themen waren erstens die Sorge um das Seelenheil, weiter die Unterstützung der Kirche, der Ordnung und des Friedens, drittens die mit der Würde des Ausstellers verbundenen Rechte, Pflichten und Tugenden und der Nutzen der Schriftlichkeit gegen das Vergessen, d.h. das sogenannte oblivio-memoria Thema. Die Mitglieder der Ritterorden hatten das Gelübde der Armut, Keuschheit und des Gehorsams abgelegt und mussten sich daher weder um ihr Seelenheil noch um ihre Rechte, Pflichten und Tugenden wirklich sorgen. Einerseits konnten sie sich in ihren Arengen der Unterstützung der Kirche, der Ordnung und des Friedens sicher sein und sich andererseits dem oblivio-memoria Thema widmen, wobei die beiden mitunter nahtlos ineinander übergingen[17].

An den folgenden beiden Urkundentexten ist dies sehr deutlich zu erkennen.

Die oblivio-memoria Arenga aus einer ersten urkundlichen Bestätigung über den Besitz von Gütern der Johanniter in Wien vom 13. Mai 1217 stellt den Nutzen der Schriftlichkeit gegen das Vergessen in den Vordergrund: „Die Zeit tilgt das Andenken an ein Geschehen, wenn es nicht durch die Unterschrift der Zeugen und durch den Schutz des Siegels bekräftigt wird“ (Rei gestae memoriam vetustas abolet nisi subscriptione testium et sigilli munimine roboretur) [18].

Herzog Heinrich II. von Bayern und Markgraf von Österreich wiederum widmet sich in der Arenga der bereits oben vorgestellten Urkunde aus 1156[19] der Sorge um das Seelenheil: „Da nun nämlich, begünstigt durch die Gnade Gottes, sich glückliche Umstände in unserer Zeit erfüllen, ziemt es sich, dass wir ihm [Gott] aus ganzem Herzen dienen und so für Frieden und Ruhe [vor]sorgen, damit wir hier auf Erden umso größere Geschenke erwerben und nicht Güter verhindern, die den Heiligen zukünftig im Himmel [schon] in Aussicht gestellt sind“ (Quoniam quidem, Dei favente clementia, prospera succedunt nobis tempora, decet ut sibi famulantes diligamus et foveamus, ac paci et quieti eorum provideamus, quatenus et ipsius hic mereamur dona ampliora, nec bonis privemur que beatis in futuro in celis sunt reposita).

Eine Zusammenfassung von invocatio, intitulatio, salutatio und arenga zeigt die bereits o.g. Urkunde Herzog Friedrich II. aus 1233[20] über die Erlaubnis an seinen Bruder Leupold zur Schenkung des Dorfes Altenmarkt an die Johanniter: „Friedrich von Gottes Gnaden Herzog von Österreich und Steiermark und Herr von Kärnten. Gruß allen die dieses Schriftstück sehen. Die überlieferten Geschehnisse fallen mit der Zeit der Vergessenheit anheim, wenn sie nicht als schriftliches Zeugnis für viele Jahre von Dauer sind“ (Fridericus dei gratia dux Austrie et Styrie et domus Carniole. Omnibus hanc paginam inspecturis salutem. Res geste traduntur oblivioni labente tempore, nisi scripti testimonio perhennentur).

Der hier ausgeführte kleine Querschnitt von Arengen, welcher im Hinblick auf das Selbstverständnis der erwähnten Ritterorden zeigt, dass sie sich des stabilisierenden Beitrags, den sie durch das schriftliche Festhalten von Rechtsgeschäften leisteten, vollkommen bewusst waren, und dass sie diese Leistung zur Aufrechterhaltung der ordo ernst genug nahmen, um ihn nochmals mit wohlgesetzten Worten zu betonen. Hinzu kommt noch, dass sich die vergleichsweise „neuen“ Ritterorden, diese novae militiae, für ihr Selbstverständnis durch die Verwendung solcher oblivio-memoria Arengen eigene Rechts- und -verwaltungstraditionen schafften[21].

Beispiele mit Urkundeninterpretation

Abschließend möchte ich noch anhand von zwei Beispielen den Beitrag des Deutschen Ordens zur Wirtschafts- und Rechtsgeschichte im Herzogtum Österreich mittels einer Urkundeninterpretation erläutern.

Durch die Gründung der Ordenshäuser Wien und Wiener Neustadt konnte der Orden im babenbergischen Österreich rasch Fuß fassen. Infolge von Schenkungen, Ankauf und Stiftungen kam der Orden vor allem in der Kommende Wien zu bedeutendem Grundbesitz. Ein Urbar aus 1341 gibt einen ersten umfassenden Überblick über den gesamten Gültbesitz der Kommende und zählt Besitztum in der Inneren Stadt und den Vorstädten von 76 Häusern, Weingärten und anderem Zinsbesitz auf. Der Grundbesitz in Wiener Neustadt wuchs ebenfalls rasch durch Schenkung und Kauf an Häusern, Äckern, Wiesen, Weingärten und Wäldern.

Beispiel 2

Urkunde 419 DOZA, Wiener Neustadt, 1256

Albero von Kuenring schenkt den Deutschordensbrüdern in Wiener Neustadt eigentümlich seine zu Trebchendorf gelegenen Güter, die einst Bruder Albero von Falkenberg den Brüdern übertragen hat.

Wien, Deutschordenszentralarchiv (DOZA) Urkunden 419, in: monasterium.net, URL http://monasterium.net/mom/AT-DOZA/Urkunden/419/charter [10.05.2019].

Die Urkunde aus 1256[22] (Abb.2) handelt von einer Schenkung des Albero von Kuenring über Lehen und Güter in Trebchendorf an die Deutschordensbrüder in Wiener Neustadt.

Eingeleitet wird die Urkunde mit einer kurz gefassten Invocatio „In Nomine Domini Amen“ in Auszeichnungsschrift.

Danach wird in einer oblivio-memoria Arenga der Nutzen der Schriftlichkeit gegen das Vergessen in den Vordergrund gestellt: „Et ne ea que sub tempore fiunt simul cum tempore elabantur necesse est fragilitatem humane mentis scriptis memoriae adiuvare“ (Damit nicht die zeitlichen Dinge mit der Zeit entgleiten ist es notwendig, die Schwäche des menschlichen Geistes durch schriftliches Zeugnis zu unterstützen).

Erst hier finden wir den Aussteller des Dokuments „Albero genannt von Kuenring“ (Es handelt sich wohl um Albero V. Kuenring-Dürnstein den ältesten Sohn Hadmars III. von Kuenring, geb. zwischen 1210 und 1215/gest. 8.01.1260)[23]. Diese Intitulatio ist schon in die Arenga eingebettet und nimmt Bezug auf den Empfänger (Inscriptio) der Schenkung „die Brüder des Hospitals der Hl. Maria im Deutschordenshaus in Wiener Neustadt“ sowie Ort und Gegenstand – Trebchendorf (ein heute abgekommener Ort) und sechs Lehen und Grundstücke. Hier erfahren wir auch, dass Bruder Albero von Falkenberg einst diese Besitzungen an die Deutschordensbrüder übertragen hat.

In der Folge werden in der narratio weitere konkrete Umstände wie die Zustimmung seiner Ehefrau und seiner Erben und seinem Willen mitgeteilt, dass die Brüder und ihre Nachfolger vollkommen frei und immerwährend besitzen sollen.

Der Übergang zur corroboratio wird mit dem Hinweis „damit den genannten Brüdern hinsichtlich dieser Schenkung nicht irgendein Nachteil entstehen kann tragen wir Sorge …“ weitergeführt.

Danach folgen die Beglaubigungsmittel „ihnen dieses Schriftstück mit unserem bekannten Siegel zu bestätigen“. Hernach werden die Testes genannt, unter ihnen Heinrich von Kuenring (vermutlich Heinrich IV. von Kuenring-Weitra geb. um 1220/gest. 12.05.1293 als jüngerer Sohn Hadmars III. von Kuenring)[24] und Hademar und Rapoto von Falkenberg.

Die Urkunde ist „hier in Neustadt im Haus des Herrn Walchuni im Jahr des Herrn Eintausend Zweihundert Fünfzig und Sechs. XIII. Indiktion“ gegeben. Das Schriftstück ist im Original auf Pergament geschrieben und mit dem anhängigen Wachssiegel des Albero von Kuenring an Pergamentstreifen versehen.

Ein schriftliches Zeugnis für die ursprüngliche Übertragung der Besitzungen durch Bruder Albero von Falkenberg ist nicht nachweisbar.

Zusammenfassung

Die von den Ritterorden ausgestellten Urkunden und Briefe vermitteln wertvolle Kenntnisse über das individuelle und kollektive Selbstbewusstsein der geistlichen Ritterorden. Obwohl diese dem Demutsideal verpflichtet waren, wie die intitulationes zeigen, waren sie sich dennoch ihrer neuartigen und herausgehobenen sozialen Stellung bewusst. In ihren salutationes erscheinen Johanniter und Deutscher Orden als Gebetsverbrüderer, Kreuzzugswerber und psychologisch betrachtet bemerkenswerte Krisenmanager. Die Arengen schließlich belegen die Überzeugung der Johanniter und des Deutschen Ordens, dass sie einen wesentlichen Beitrag zur Unterstützung der Kirche, der Ordnung und des Friedens geleistet haben[25].

Die vergleichende Analyse der in diesen Briefen und Urkunden verwendeten formelhaften Elemente ist daher ein wichtiges Instrument zur Vertiefung unserer Erkenntnisse zum Selbstverständnis der geistlichen Ritterorden. Unter der Prämisse einer Definition des Selbstverständnisses als ein präreflexives und alltägliches Phänomen zu verstehen, sind weitere Arbeiten über das Alltagsleben in den Konventen für die Analyse dieser Thematik von großer Bedeutung.

Zukünftige Forschungsarbeiten werden wohl weitere Aufschlüsse zum Selbstverständnis der geistlichen Ritterorden liefern. Der Themenkreis betrifft Fragen zum Alltagsleben oder der Lebensweise in den Konventen. Auch die Wirkungsgeschichte von Regeln, Statuten und Gesetzen, sowie der von historiographischen und religiösen Texten bzw. Kunstwerken sind Teil dieses Forschungspostulats[26].

 

[1] Jochen Burgtorf, Das Selbstverständnis der Templer und Johanniter im Spiegel von Briefen und Urkunden    (12. und 13. Jahrhundert), in: ORDINES MILITARES – COLLOQUIA TORUNENSIA HISTORICA XIII – 2005, Selbstbild und Selbstverständnis der geistlichen Ritterorden, hg. von Roman Czaja u. Jürgen Sarnowsky (Torun 2005).

[2] Roman Czaja, Das Selbstverständnis der geistlichen Ritterorden im Mittelalter. Bilanz und Forschungsperspektive, in: ORDINES MILITARES – COLLOQUIA TORUNENSIA HISTORICA XIII – 2005 Selbstbild und Selbstverständnis der geistlichen Ritterorden, hg. von Roman CZAJA u. Jürgen SARNOWSKY (Torun 2005) 7, 10f.

[3] Udo Arnold, Europa und die Region – widerstreitende Kräfte in der Entwicklung des Deutschen Ordens im Mittelalter, in: ORDINES MILITARES – COLLOQUIA TORUNENSIA HISTORICA VIII – 1995, Ritterorden und Region – politische, soziale und wirtschaftliche Verbindungen im Mittelalter, hg. von Zenon Hubert NOWAK (Torun 1995), 161.

[4] Michael Borgolte, „Selbstverständnis“ und „Mentalitäten“. Bewusstsein, Verhalten und Handeln

mittelalterlicher Menschen im Verständnis moderner Historiker. DigiZeitschriften, Archiv für Kulturgeschichte, Böhlau Verlag, Band 79, Heft 1 (Juni 1997) 189-210, https://www-degruyter com.uaccess.univie.ac.at/view/j/akg.1997.79.issue-1/akg.1997.79.1.189/akg.1997.79.1.189.xml [19.06.2018].

[5] Borgolte, Selbstverständnis und Mentalitäten, 194f.

[6] Borgolte, Selbstverständnis 189, FN 3.

[7] Borgolte, Selbstverständnis 190f. FN 10 u.11.

[8] Borgolte, Selbstverständnis 191f.

[9] Czaja, Das Selbstverständnis der geistlichen Ritterorden im Mittelalter, 8.

[10] Burgtorf, Das Selbstverständnis der Templer und Johanniter, 24-26.

[11] Heinrich Fichtenau, Arenga  Spätantike und Mittelalter im Spiegel von Urkundenformeln (Graz-Köln 1957).

[12] Burgtorf, Das Selbstverständnis der Templer und Johanniter, 26.

[13] Národní archiv Maltézští rytíři – české velkopřevorství (1085-1875) 1244, in: monasterium.net, URL <http://monasterium.net/mom/CZ-NA/RM/1244/charter>[21.06.2018].

[14] Burgtorf, Das Selbstverständnis der Templer und Johanniter, 27-29.

[15] Deutsch: „Gruß und Apostolischen Segen“.

[16] Burgtorf, Das Selbstverständnis der Templer und Johanniter, 30-32.

[17] Burgtorf, Das Selbstverständnis der Templer und Johanniter, 33f.

[18] Národní archiv Maltézští rytíři – české velkopřevorství (1085-1875) 1542, in: monasterium.net, URL <http://monasterium.net/mom/CZ-NA/RM/1542/charter> [21.06.2018].

[19] Wie Anm. 11.

[20] Národní archiv Maltézští rytíři – české velkopřevorství (1085-1875) 2067, in: monasterium.net, URL <http://monasterium.net/mom/CZ-NA/RM/2067/charter> [21.06.2018].

[21] Burgtorf, Das Selbstverständnis der Templer und Johanniter, 35.

[22] Wien, Deutschordenszentralarchiv (DOZA) Urkunden 419, in: monasterium.net, URL http://monasterium.net/mom/AT-DOZA/Urkunden/419/charter [22.06.2018].

[23] Vgl.  https://www.gedaechtnisdeslandes.at/personen/action/show/controller/Person/person/kuenring-

duernstein-1.html [22.06.2018].

[24] Vgl. https://www.gedaechtnisdeslandes.at/personen/action/show/controller/Person/person/kuenring-weitra.html [22.06.2018).

[25] Burgtorf, Das Selbstverständnis der Templer und Johanniter, 36.

[26] Czaja, Das Selbstverständnis geistlichen Ritterorden im Mittelalter, 15.

Beitragsbild: Deutschordens-Apokalypse Heinrich von Heslers, Handschrift 14. Jh., Torún, Biblioteka Glowna UMK, Rps 44, fol. 168. Bildquelle: Udo Arnold, Gerhard Bott, 800 Jahre Deutscher Orden. Ausstellung des Germanischen Nationalmuseums Nürnberg, München 1990, II.7.8

 


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